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Raub – wann zahlt die Hausratversicherung und wie verhalte ich mich richtig?

Ein 14-jähriger Schüler wurde in der Stadt O. von zwei gleichaltrigen Mädchen überfallen. Als er sich weigerte, Handy, Geld und Fahrrad herauszugeben, griffen ihn die Täterinnen körperlich an. Erst nach Tritten und Schlägen übergab der Jugendliche seine Wertsachen. Doch wie ist ein solcher Raubfall eigentlich versichert? Und wann greift der Schutz einer Hausratversicherung?

Solche Vorfälle sind leider keine Seltenheit: Allein im Jahr 2023 wurden in Deutschland rund 44.857 Raubdelikte gemeldet – dazu kommen etwa 1,9 Millionen Fälle von Diebstahl. Kein Wunder also, dass sich viele Menschen fragen, ob und wie ihre Versicherung bei einem Raub schützt.

Versicherungsschutz bei Raub – was ist versichert?

Die gute Nachricht: In den meisten in Deutschland abgeschlossenen Hausratversicherungen ist Raub als versichertes Risiko enthalten – so auch bei den DaHeim-Tarifen der Oberösterreichischen Versicherung. Damit der Versicherungsschutz greift, muss die geschädigte Person entweder Versicherungsnehmer:in oder mitversichert sein. Ein zentraler Punkt ist die rechtliche Definition von Raub. Die Versicherungsbedingungen der Oberösterreichischen beschreiben den Fall so: „Der Räuber wendet gegen den Versicherungsnehmer Gewalt an, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten […] oder droht eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben an.“

Auch wenn eine Wegnahme erfolgt, weil die betroffene Person aufgrund eines gesundheitlichen Zwischenfalls (z. B. Ohnmacht, Herzinfarkt) nicht mehr in der Lage war, sich zu wehren, handelt es sich aus Versicherungssicht um Raub. In solchen Fällen besteht umfassender Schutz – sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für mitversicherte Personen.

Kein Schutz bei einfachem Diebstahl

Wichtig zu wissen: Einfacher Diebstahl – also das Entwenden von Gegenständen ohne Anwendung oder Androhung von Gewalt – ist in der Regel nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt. Dazu zählen beispielsweise Trickdiebstähle, Taschendiebstahl oder das unbeaufsichtigte Liegenlassen von Wertsachen.

Raub außerhalb der Wohnung – ist das auch versichert?

Raubüberfälle passieren selten zu Hause, sondern meist im öffentlichen Raum – auf der Straße, in öffentlichen Gebäuden oder auf dem Schulweg. Doch greift die Hausratversicherung auch außerhalb der eigenen vier Wände? Ja – sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die Versicherungsbedingungen sprechen in diesem Zusammenhang vom „Versicherungsort“ und der sogenannten „Außenversicherung“. Entscheidend ist dabei:

  • Der Raub muss an dem Ort stattgefunden haben, an dem die Drohung oder Gewalteinwirkung ausgeübt wurde.
  • Die entwendeten Gegenstände müssen im Eigentum der versicherten Person stehen und nur vorübergehend außerhalb der Wohnung gewesen sein.
  • Auch Sachen von mitversicherten Personen im gemeinsamen Haushalt sind abgedeckt.

Die Außenversicherung bietet also auch außerhalb des Versicherungsortes weltweiten Schutz bei Raub, sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind.

Richtiges Verhalten bei einem Raubüberfall

Ein Raub ist eine hochstressige Situation. Falsches Verhalten kann die Lage zusätzlich verschärfen. Die Polizei rät deshalb:

  • Bleiben Sie ruhig und höflich.
  • Leisten Sie keinen Widerstand.
  • Folgen Sie den Anweisungen des Täters.
  • Vermeiden Sie hastige Bewegungen oder Provokationen.
  • Prägen Sie sich das Erscheinungsbild des Täters ein.
  • Versperren Sie keine Fluchtwege.

Wichtig: Der Schutz von Leben und Gesundheit steht immer über dem Schutz von Eigentum.

Was tun nach dem Raubereignis?

Ist der Überfall vorbei, zählt jede Minute. Gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Hilfe leisten, falls jemand verletzt wurde.
  2. Polizei rufen – Notrufnummer 110.
  3. Zeugen bitten, vor Ort zu bleiben.
  4. Fünf W-Fragen beantworten:
  • Wo ist es passiert?
  • Was ist passiert?
  • Wer meldet den Vorfall?
  • Wann ist es passiert?
  • Warten Sie auf Rückfragen.

Anschließend können Sie das Raubereignis bei Ihrer Hausratversicherung melden. Informationen und Schadensformulare finden Sie bei der Oberösterreichischen bei den Schadenmeldungen.

Hausratversicherung DaHeim – solider Schutz bei Raub

Die Hausratversicherung DaHeim der Oberösterreichische bietet umfassenden Schutz – auch bei Raub im Rahmen der Außenversicherung. Versichert sind Wohnflächen bis 300 m² – auch bei teilgewerblicher Nutzung bis 50 %. Darüber hinaus umfasst die Police:

  • Optionaler Grundschutz bei Elementarschäden (bis ZÜRS 2)
  • Rabattmöglichkeiten bei Kombination mit anderen Versicherungen (z. B. Wohngebäude, Glas, Haftpflicht)