Die Praxis zeigt, dass sich Lebensumstände, Immobilienwerte und Ausstattungen im Laufe der Jahre verändern – die ursprünglich vereinbarte Versicherungssumme jedoch oft unverändert bleibt. Genau hier entsteht das Risiko einer Unterversicherung.
Was bedeutet Unterversicherung konkret?
Ein klassisches Beispiel aus der Hausratversicherung verdeutlicht die Problematik: Eine Familie schließt vor zehn Jahren eine Hausratversicherung über 60.000 Euro ab. In den folgenden Jahren wird das Haus modernisiert, neue Möbel werden gekauft, hochwertige Elektronik angeschafft und eine neue Küche eingebaut. Der tatsächliche Wiederbeschaffungswert des gesamten Hausrats liegt heute bei rund 100.000 Euro.
Kommt es nun zu einem Brand, einem Leitungswasserschaden oder einem Einbruch, liegt eine Unterversicherung vor. Die Versicherung reguliert den Schaden dann nur anteilig – im Verhältnis zwischen der vereinbarten Versicherungssumme (60.000 Euro) und dem tatsächlichen Wert (100.000 Euro). Das bedeutet: Der Versicherungsnehmer bleibt auf einem erheblichen Teil des Schadens sitzen.
Die Unterversicherungs-Falle vermeiden
Die sogenannte Unterversicherungsfalle entsteht häufig aus Unwissenheit, Bequemlichkeit oder Zeitmangel. Viele Versicherungsnehmer wissen nicht, dass sie selbst für die korrekte Höhe der Versicherungssumme verantwortlich sind. Eine regelmäßige Überprüfung der versicherten Werte ist daher unerlässlich – insbesondere nach Neuanschaffungen, Renovierungen, Modernisierungen oder einem Umzug.
Auch in der Wohngebäudeversicherung zeigt sich dieses Risiko besonders deutlich. Ein Einfamilienhaus wurde vor 20 Jahren zum damaligen Neubauwert von 250.000 Euro versichert. Inzwischen wurden eine Wärmedämmung angebracht, ein Wintergarten errichtet und eine Photovoltaikanlage installiert.
Der heutige Wiederaufbauwert beträgt mindestens 400.000 Euro. Wird das Haus nun beispielsweise durch einen Sturm, einen Brand oder ein anderes versichertes Ereignis schwer beschädigt, zahlt die Versicherung ohne Anpassung der Versicherungssumme nur anteilig. Auch hier drohen hohe Eigenkosten durch eine Unterversicherung.
Gleitender Neuwert und Unterversicherungsverzicht – kein Freifahrtschein
Manche Versicherer bieten Tarife mit sogenannter gleitender Neuwertversicherung oder einem Unterversicherungsverzicht an. Diese Modelle sollen vor den Folgen einer Unterversicherung schützen. Doch auch sie greifen nur dann, wenn die Ausgangsdaten korrekt sind. Werden etwa Wohnfläche, Ausstattung, Bauart oder Gebäudestandard falsch angegeben, kann selbst ein vermeintlich sicherer Vertrag im Ernstfall zu Streitigkeiten führen. Eine unvollständige oder fehlerhafte Datengrundlage hebelt den Unterversicherungsverzicht faktisch aus.
Warum Makler und Kunden miteinander reden sollten
Für Kunden bedeutet dies – häufig auch als Pflicht im sogenannten Maklervertrag schriftlich fixiert – dass Änderungen der Lebensumstände, größere Neuanschaffungen im Hausrat oder Umbauten am Wohngebäude dem Makler oder dem Versicherer gemeldet werden müssen. Für Versicherungsmakler wiederum ist eine aktive Betreuung ihrer Kunden nicht nur Service, sondern Teil ihrer Beratungsverantwortung. Ein jährlicher Check der Versicherungssummen – idealerweise im Rahmen eines umfassenden Versicherungs- oder Vorsorgegesprächs – schafft Vertrauen und verhindert böse Überraschungen durch eine Unterversicherung.
Inflation und Baukosten als zusätzliche Risikofaktoren
Auch die Inflation und die massiven Preissteigerungen im Bauwesen sind heute ein starkes Argument für regelmäßige Anpassungen der Versicherungssummen. Baumaterialien, Handwerkerleistungen und Einrichtungsgegenstände sind in den letzten Jahren teils drastisch teurer geworden.
Was vor fünf Jahren noch ausreichend versichert war, deckt heute im Ernstfall möglicherweise nur noch einen Bruchteil der tatsächlichen Wiederbeschaffungskosten ab. Eine schleichende Unterversicherung entsteht oft unbemerkt. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit wird deutlich: Kunden erwarten nicht nur eine günstige Prämie, sondern eine verlässliche und vollständige Absicherung. Ein gut beratener Kunde, der im Schadenfall vollständig entschädigt wird, bleibt langfristig zufrieden und empfiehlt seinen Makler weiter. Umgekehrt kann eine unerkannte Unterversicherung das Vertrauen nachhaltig zerstören.
Diese Punkte sollten im Beratungsgespräch besprochen werden
Ein praxisnaher Ansatz für Makler und Kunden ist es, bei jedem Beratungsgespräch gezielt Veränderungen abzufragen:
- Wurden neue Möbel, Schmuck oder hochwertige Elektronik angeschafft?
- Wurde das Haus renoviert, modernisiert oder erweitert?
- Gibt es neue Anbauten, Garagen oder technische Installationen?
- Hat sich der Marktwert der Immobilie deutlich verändert?
So lassen sich potenzielle Deckungslücken frühzeitig erkennen und beheben. Moderne Vergleichsrechner, Wertermittlungstools und Werttabellen unterstützen zudem bei der realistischen Ermittlung aktueller Versicherungssummen und helfen, eine Unterversicherung zu vermeiden.
Anpassung der Versicherungssummen bei der Oberösterreichischen
Auch Versicherer wie die Oberösterreichische haben Preisentwicklungen und den bedarfsgerechten Versicherungsschutz im Blick. In den Allgemeinen Tarifbedingungen für die Hausratversicherung DaHeim (2016, §12) heißt es dazu:
1.1. Der Versicherer passt den Versicherungsschutz an die Entwicklung der Verbraucherpreise an. Er verändert hierzu die Versicherungssumme bzw. die Prämie.
1.2. Für die Anpassung wird der Index ‚Verbraucher- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter‘ verwendet. Dieser ist Bestandteil des Verbraucherpreisindexes für Deutschland (VPI). Maßgebend ist der jeweils für den Monat September vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index.
Fazit: Unterversicherung rechtzeitig erkennen und vermeiden
Die regelmäßige Überprüfung der Versicherungssummen ist keine lästige Pflicht, sondern ein zentraler Baustein für eine solide Absicherung. Sie schützt Kunden vor erheblichen finanziellen Verlusten und bewahrt Makler vor Haftungsrisiken. Auch wenn der Versicherer über den Verbraucherpreisindex (VPI) die Versicherungssummen anpasst, kann es bei vielen Neuanschaffungen, Umbauten oder Wertsteigerungen schnell zur Gefahr einer Unterversicherung kommen. Nutzen Sie als Kunde die Kompetenz Ihres Versicherungsmaklers und lassen Sie Ihr Hab und Gut regelmäßig überprüfen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Hausrat und Ihr Wohngebäude jederzeit mit dem bestmöglichen Versicherungsschutz abgesichert sind – ohne das Risiko einer kostspieligen Unterversicherung.
