Schadensfall Schritt für Schritt: So läuft die Meldung bei uns ab

Ob Sturmschaden, Einbruch, Feuer oder Leitungswasserschaden: Wenn am Dauercamper etwas passiert, zählt vor allem eines, nämlich Ruhe bewahren und strukturiert vorgehen. Damit Sie im Ernstfall genau wissen, was auf Sie zukommt, zeigen wir hier Schritt für Schritt, wie die Schadenabwicklung bei unserer Dauercamper-Versicherung abläuft.

Schritt 1: Erste Sicherheitsmaßnahmen treffen

Bevor Sie sich um die Meldung kümmern, hat Ihre eigene Sicherheit Vorrang. Betreten Sie den Wohnwagen erst, wenn keine Gefahr mehr besteht, etwa durch beschädigte Elektrik oder herabhängende Teile. Danach dürfen Sie zumutbare Maßnahmen ergreifen, um weiteren Schaden zu begrenzen, zum Beispiel ein beschädigtes Dach provisorisch abdecken.

 

Schritt 2: Schaden dokumentieren

Halten Sie den Schaden möglichst umfassend fest, bevor Sie mit dem Aufräumen oder einer Reparatur beginnen:

Fotos und, wenn möglich, ein kurzes Video von allen betroffenen Stellen sowie Übersichtsfotos

Eine kurze schriftliche Schilderung, wann und wie der Schaden entstanden ist

Bei Diebstahl oder Einbruch: eine Anzeige bei der Polizei und die entsprechende Anzeigenbestätigung

Belege für entstandene Kosten, etwa für Notmaßnahmen oder erste Reparaturen

 

Schritt 3: Schaden bei uns melden

Für die eigentliche Meldung nutzen Sie unser Schadenformular. Schildern Sie den Hergang und Umfang des Schadens möglichst genau, fügen Sie Ihre Fotos bei und geben Sie eine Kontaktmöglichkeit für Rückfragen an. Auch Ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC sollte bereits in der Meldung enthalten sein. Sie können die Meldung per Mail an schaden.deutschland@ooev.at senden oder per Post einreichen. Eine ausführliche Anleitung finden Sie in unserem Leitfaden zur Schadensabwicklung.

 

Schritt 4: Prüfung durch uns

Nach Eingang Ihrer Meldung prüfen wir den Schaden anhand Ihrer Angaben und der vereinbarten Versicherungsbedingungen. Dabei stellen wir fest, ob und in welcher Höhe der Schaden im Rahmen Ihres Vertrages gedeckt ist. Ist ein Selbstbehalt vereinbart, wird dieser bei der Regulierung berücksichtigt.

 

Schritt 5: Rückmeldung und Regulierung

Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie von uns eine Rückmeldung zum weiteren Vorgehen. Bei einem gedeckten Schadensfall erfolgt die Auszahlung beziehungsweise Kostenübernahme bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze. Das Leistungsmaximum stellt die Versicherungssumme dar. Sollten noch Unterlagen fehlen, melden wir uns aktiv bei Ihnen, damit sich die Bearbeitung nicht unnötig verzögert. 

 

Tipps für eine schnelle Bearbeitung

Schaden so schnell wie möglich nach Entdeckung melden

Fotos vor dem Aufräumen machen, nicht danach

Bei Diebstahl immer zuerst die Polizei einschalten

Alle Belege und Nachweise vollständig beilegen, statt sie nachzureichen

Einen ausführlichen Leitfaden zur Schadenabwicklung finden Sie außerdem auf unserer Website.

 

Fazit

Ein Schaden am Dauercamperplatz lässt sich nicht immer vermeiden, die Abwicklung danach aber deutlich vereinfachen. Wer den Schaden gut dokumentiert und zeitnah über das Schadenformular meldet, sorgt für eine reibungslose und schnelle Bearbeitung.

Sie haben aktuell einen Schaden zu melden oder Fragen zum Ablauf? Unser Kundenmanagement-Team ist gerne für Sie da.