Vorzelt, Markise, Einbauten: Was gehört eigentlich zur Versicherung dazu?

„Ist die Markise eigentlich mitversichert?“ Diese Frage hören wir häufig, denn viele Dauercamper wissen nicht genau, wo die Grenze zwischen Wohnwagen, festen Anbauten und beweglichem Hausrat verläuft. Dabei macht diese Unterscheidung im Schadensfall einen großen Unterschied. Wir erklären, was zu welchem Baustein Ihrer Dauercamper-Versicherung gehört.

Objekt oder Hausrat? Die zwei Grundbausteine der Dauercamper-Versicherung

Unsere Dauercamper-Versicherung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, von denen zwei für die Frage "Was ist eigentlich mitversichert?" am wichtigsten sind: die Objektversicherung und die Hausratversicherung.

  • Objektversicherung: Schützt Ihren Wohnwagen sowie alle Anbauten, die fest mit ihm verbunden sind. Er kann bis zu 300.000 Euro versichert werden.

  • Hausratversicherung: Schützt Ihre persönlichen, beweglichen Gegenstände im Objekt oder auf der Parzelle. Er kann bis zu 40.000 Euro versichert werden.

Die grobe Faustregel: Was fest verbaut oder verankert ist, zählt zum Objekt. Was Sie mitnehmen oder umstellen können, zählt zum Hausrat.

 

Was zählt zum "Objekt" und ist damit fest mitversichert?

Neben dem Wohnwagen selbst sind bei uns folgende fest verbundene Bestandteile und Nebenobjekte automatisch im Rahmen der Objektversicherung mitversichert:

  • Fester Vorbau bzw. Anbau, Fußboden und Terrasse

  • Winterfester Pavillon mit harter Dachung, Carport, Gartenhäuschen und Geräteschuppen

  • Sat- und Antennenanlagen

  • Sturm- und winterfestes Dauerstandzelt

Eine klassische Markise fällt in der Regel dann unter das Objekt, wenn sie fest am Wohnwagen montiert ist. Lose Vorzeltkonstruktionen, die Sie jede Saison neu auf- und abbauen, sollten Sie im Zweifel gezielt mit Ihrer Beratung besprechen, damit der Schutz auch wirklich passt.

 

Was zählt zum Hausrat?

Im Rahmen der Hausratversicherung sind alle persönlichen und beweglichen Gegenstände in Ihrem Wohnwagen, dem dazugehörigen winterfesten Dauerstandzelt oder festem Vorbau oder Nebengebäude mitversichert, etwa:

  • Private Gegenstände wie Kleidung und Möbel

  • Elektrogeräte

  • Wertsachen und Bargeld im Wertschutzschrank im Wohnwagen bis 5.000 Euro

  • Krankenfahrstühle, Rasenmäher und Go-Karts

  • Boote, Surf- und Kitesurfgeräte

  • Fremdes Eigentum und eigene Arbeitsgeräte

Damit ist auch das Zubehör abgedeckt, das viele Dauercamper zuerst gar nicht mit einer Versicherung in Verbindung bringen.

 

Fahrräder, E-Bikes & Co: Was bei mobilem Zubehör zu beachten ist

Gesicherte Fahrräder und E-Bikes sowie z.B. Gartenmöbel, Rasenmäher Roboter, Grills oder Trampoline im Freien auf der versicherten Parzelle sind über die Hausratversicherung mitversichert, allerdings begrenzt auf eine Summe von 1.500 Euro. Wer sein Fahrrad auch unterwegs, also außerhalb der Campingplatzparzelle, gegen Diebstahl absichern möchte, kann dafür optional eine zusätzliche Fahrraddiebstahlversicherung bis zu einer Versicherungssumme von 5.000 Euro abschließen.

 

Optionale Bausteine: Photovoltaik, Glas- und Gewächshäuser

Wer seinen Dauercampingplatz weiter ausgebaut hat, kann zusätzliche Bausteine dazubuchen, die nicht automatisch enthalten sind:

  • Photovoltaikanlage am Objekt, Versicherungssumme bis 8.000 Euro

  • Glas- oder Gewächshäuser mit Fundament, bis maximal 20 Quadratmeter Grundfläche

Diese Bausteine lohnen sich vor allem dann, wenn der Stellplatz über die Jahre zu einem kleinen zweiten Zuhause mit entsprechender Ausstattung geworden ist.

 

Fazit

Vorzelt, Markise, Fahrrad oder Gartenhäuschen: Die meisten Zubehörteile eines Dauercampingplatzes sind bereits über Objekt- oder Hausratversicherung mitversichert. Wichtig ist, im eigenen Vertrag nachzusehen, ob feste Anbauten korrekt erfasst sind und ob optionale Bausteine wie Fahrraddiebstahl oder Photovoltaik für die eigene Ausstattung sinnvoll sind.